Veranstaltung: | 44. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1.1. Präambel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2021, 13:22 |
SP: Präambel
Satzungstext
Präambel
Campusgrün - Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen versteht sich als
Organisation zur Vernetzung des grünen und grün-alternativen Spektrums an den
Hochschulen Deutschlands. Er setzt sich für die Verwirklichung einer
Gesellschaft ein, in der soziale Gerechtigkeit herrscht, die Menschenrechte
tatsächlich umgesetzt sind, in der niemand diskriminiert wird und in der ein
Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur besteht. Er sieht sich ferner den
Grundsätzen der Gewaltfreiheit, des Feminismus und der Geschlechtergerechtigkeit
verpflichtet. Campusgrün spricht sich gegen jede Form von Rassismus,
Antisemitismus, Elitismus und sexualitäts- wie geschlechtsbezogene
Diskriminierung aus. Daher schließen sich eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei
Campusgrün und einer Gruppierung, wie Burschenschaften, Kameradschaften oder
Verbindungen, aus. Über Deutschland hinaus vernetzt Campusgrün die
Mitgliedsgruppen mit grünen Akteuren weltweit. Campusgrün sieht sich als
Ansprechpartner für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, handelt jedoch unabhängig
von dieser.
Unterstützer*innen
- Johannes Klein (Text)
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